Eine unbedachte Entscheidung einer Passagierin hat für einen Easyjet-Flug von Hurghada nach London ungeplante Konsequenzen gehabt. Wie mehrere britische Medien übereinstimmend berichten, musste das Flugzeug auf dem Weg von der ägyptischen Ferienstadt nach London einen Zwischenstopp am Flughafen Rom-Fiumicino einlegen. Der Grund: Eine Reisende hatte eine Powerbank in ihrem aufgegebenen Gepäck verstaut, was nach den Sicherheitsbestimmungen der meisten Fluggesellschaften strengstens untersagt ist. Die Frau informierte während des Fluges die Crew über ihr Versehen, woraufhin der Pilot umgehend handelte und die Entscheidung traf, in Rom zwischenzulanden.
Die rund 180 Passagiere an Bord des Flugzeugs mussten daraufhin die Nacht in Rom verbringen, da der Flug erst am nächsten Tag fortgesetzt werden konnte. Einige Reisende berichteten der britischen Zeitung „The Sun“, dass der Pilot zunächst mit den Worten „Da ist etwas im Frachtraum, das nicht da sein sollte“ die Situation erklärte. Bei vielen Passagieren löste dies zunächst Besorgnis aus, einige dachten sogar an einen Bombenalarm. Die Fluggesellschaft Easyjet bestätigte den Vorfall und betonte, dass der Pilot die Entscheidung „im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften“ getroffen habe. Die Passagiere wurden nach Angaben der Airline in Hotels untergebracht und mit Essen versorgt, einige entschieden sich jedoch bewusst dafür, die Nacht im Terminal zu verbringen.
Powerbanks, auch als tragbare Ladegeräte bekannt, sind in Flugzeugen grundsätzlich nur im Handgepäck erlaubt. Der Grund für diese strenge Regelung liegt in den verbauten Lithium-Ionen-Batterien, die ein potenzielles Brandrisiko darstellen können. Im Frachtraum, wo die Temperatur- und Druckverhältnisse anders gelagert sind und ein Brand möglicherweise unbemerkt bleiben könnte, wäre eine solche Gefahr besonders schwer zu kontrollieren. Daher legen Fluggesellschaften großen Wert darauf, dass diese Geräte im direkten Zugriff der Passagiere bleiben.
Die Regeln für Powerbanks im Flugverkehr sind dabei äußerst präzise: So dürfen Powerbanks in der Regel nur mit einer Leistung von bis zu 100 Wattstunden (Wh) ohne besondere Genehmigung mitgeführt werden. Geräte mit einer höheren Kapazität benötigen eine Freigabe durch die Fluggesellschaft. Zudem sind pro Passagier meist nur zwei Powerbanks erlaubt, und während des Fluges dürfen sie nicht genutzt werden – auch das Aufladen von Geräten im Flugzeug ist häufig untersagt. Diese Vorschriften mögen für viele Passagiere lästig erscheinen, doch sie basieren auf realen Vorfällen und Sicherheitsstudien, die immer wieder die Gefahr durch Lithium-Ionen-Batterien belegen.
Die Gefahr durch Lithium-Ionen-Batterien in Flugzeugen ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Behörden gerückt. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen solche Akkus in Brand geraten. Allein im Jahr 2023 registrierte die US-amerikanische Flugaufsichtsbehörde FAA über 300 Vorfälle mit Lithium-Ionen-Batterien an Bord von Flugzeugen. Die Ursachen sind vielfältig: Beschädigungen der Akkus, Überhitzung, Kurzschlüsse oder auch schlichte Produktionsfehler. Sobald ein solcher Akku zu brennen beginnt, ist das Löschen extrem schwierig, da die Batterien auch ohne Sauerstoff weiterbrennen können und dabei giftige Gase freisetzen. In einem Flugzeug stellt dies eine akute Gefahr für die Sicherheit aller Insassen dar.
Die strenge Handgepäck-Regelung für Powerbanks soll genau diese Risiken minimieren. Im Handgepäck kann die Crew im Brandfall sofort eingreifen, während ein Brand im Frachtraum unter Umständen erst viel zu spät bemerkt wird. Fluggesellschaften wie Easyjet, Ryanair, Lufthansa und British Airways haben daher alle ähnliche Vorschriften erlassen. Zusätzlich wird Passagieren dringend empfohlen, beschädigte oder aufgeblähte Powerbanks gar nicht erst mit an Bord zu nehmen. Auch die Mitnahme von „powerfällen“ – also Powerbanks ohne Kennzeichnung der Kapazität oder von Herstellern ohne CE-Zertifikat – ist strengstens untersagt.
Der Vorfall auf dem Easyjet-Flug ist keineswegs ein Einzelfall. Immer wieder kommt es zu Zwischenfällen mit Powerbanks oder anderen elektronischen Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien. Im Jahr 2022 musste ein Flugzeug der US-amerikanischen Fluggesellschaft Delta Air Lines in Boston zwischenlanden, nachdem eine Powerbank im Handgepäck eines Passagiers zu rauchen begonnen hatte. Glücklicherweise konnte die Crew den Akku rechtzeitig mit einem speziellen Löschbeutel für Lithium-Batterien in den Griff bekommen. Auch auf einem Flug von Turkish Airlines im Jahr 2019 brach in einem Rucksack im Handgepäckfach ein Feuer aus, das durch eine Powerbank ausgelöst wurde. Die Crew konnte das Feuer mit einem Löschgerät löschen, doch das Flugzeug musste notlanden.
Diese Vorfälle haben dazu geführt, dass Fluggesellschaften und Sicherheitsbehörden weltweit die Vorschriften zu Lithium-Ionen-Batterien immer weiter verschärfen. So hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO bereits 2016 beschlossen, dass Lithium-Ionen-Batterien als Fracht in Passagiermaschinen grundsätzlich verboten sind. Für Powerbanks im Handgepäck gelten jedoch nach wie vor die genannten Ausnahmen. Trotzdem gibt es immer wieder Passagiere, die die Regeln nicht beachten – sei es aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit. Die Folgen können, wie im Fall dieses Easyjet-Fluges, erheblich sein: Verspätungen von mehreren Stunden, zusätzliche Kosten für die Unterbringung und vor allem ein hohes Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten.
Die betroffene Easyjet-Passagierin wird sich nach der Rückkehr wohl auch mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen müssen. Zwar hat die Fluggesellschaft keine strafrechtlichen Schritte angekündigt, doch die Kosten für den Zwischenstopp, die Hotelunterbringung und die Verspätung könnten auf die Reisende zukommen. In manchen Fällen behalten sich Airlines vor, bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen eine Vertragsstrafe zu verhängen oder den Passagier von der Beförderung auszuschließen. Auch eine zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden ist nicht ausgeschlossen.
Für die rund 180 Passagiere an Bord war die Erfahrung sicherlich alles andere als angenehm. Die Vorfreude auf die Rückkehr nach London schlug in Frustration und lange Wartezeiten um. Viele Reisende äußerten sich in sozialen Medien enttäuscht über die Umstände und die Informationspolitik der Fluggesellschaft während des Zwischenstopps. Andere wiederum zeigten Verständnis für die Entscheidung des Piloten und betonten, dass Sicherheit immer Vorrang haben müsse. Easyjet selbst betonte, dass man die Sicherheit seiner Passagiere und Crewmitglieder zu jeder Zeit gewährleiste und dass die Entscheidung des Piloten die einzig richtige gewesen sei, um das Risiko eines möglichen Brandes im Frachtraum vollständig auszuschließen.
Die Diskussion um die richtige Behandlung von Lithium-Ionen-Batterien im Flugverkehr wird auch nach diesem Vorfall weitergehen. Ingenieure arbeiten bereits an neuen Technologien, die das Brandrisiko von Powerbanks minimieren sollen, etwa durch feuerfeste Gehäuse oder spezielle Schutzschaltungen. Bis diese Technologien jedoch marktreif sind, bleibt die Eigenverantwortung der Passagiere ein entscheidender Faktor. Denn jeder Reisende sollte sich vor Antritt eines Fluges mit den geltenden Sicherheitsbestimmungen vertraut machen – nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern vor allem, um zur Sicherheit aller beizutragen. Dieser Vorfall in Rom ist eine deutliche Erinnerung daran, dass die scheinbar kleinen Dinge wie eine vergessene Powerbank im Koffer weitreichende Konsequenzen haben können.
Die meisten Fluggesellschaften veröffentlichen auf ihren Websites detaillierte Informationen zu erlaubten und verbotenen Gegenständen im aufgegebenen und Handgepäck. Darüber hinaus informieren die Crews vor dem Start über die wichtigsten Sicherheitsvorschriften. Dennoch bleibt es eine persönliche Verantwortung jedes Passagiers, diese Vorschriften einzuhalten. Wer sich nicht sicher ist, sollte vor dem Check-in nachfragen oder auf das Mitführen von Powerbanks und anderen Lithium-Ionen-Batterien gänzlich verzichten. Im Zweifel ist es immer besser, auf Nummer sicher zu gehen, als den gesamten Flug zu gefährden und viele Menschen unnötig in Gefahr oder zumindest in Unannehmlichkeiten zu bringen. Dass aus einer bloßen Nachlässigkeit eine Zwischenlandung mit Übernachtung in Rom wurde, mag für die Verursacherin eine peinliche und kostspielige Erfahrung gewesen sein – die anderen Passagiere aber hatten dadurch eine erhebliche Verspätung und eine ungeplante Verlängerung ihrer Reise, was den Ärger und Frust verständlich macht.
Source: Die heutigen Nachrichten News